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Leistungen FG

Leistungen Folchert & Grabsch

Im laufenden unternehmerischen Geschäft ergeben sich immer wieder steuerliche Fragen, beispielsweise die Zuordnungen von Aufwand und Ertrag, die umsatzsteuerliche Abwicklung der Lieferungs- und Leistungsbeziehungen sowie lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen. Es ist für Sie wichtig, zeitnah verlässliche Antworten und Lösungen zu erhalten, damit Sie sich auf Ihr eigentliches Geschäft konzentrieren können.

Unser Team verfügt über jahrelange Erfahrung in der laufenden steuerlichen Beratung von Unternehmen (Ertragsteuern, Umsatzsteuer, Lohnsteuer etc.). Ein besonderes Kennzeichen ist die langjährige Betreuung von Mandanten, die Konstanz der fachlich versierten Mitarbeiter und die Einbindung der Partner in die laufende Beratung. Dies schafft eine Vertrautheit mit den Belangen Ihres Unternehmens und seiner Geschichte, die eine besonders effiziente Beratung bei Fragen des laufenden Geschäfts erlaubt.

Wir erledigen für Mandanten jedweder Rechtsformen die laufende Finanzbuchhaltung einschließlich sämtlicher Steuervoranmeldungen. Ferner erstellen wir für unsere Mandanten die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen unter Erledigung sämtlicher Meldevorschriften.

Finanzbuchhaltung

- Einrichtung und Erstellung der Buchführung aufgrund angelieferter, vorsortierter Belege
- Hilfeleistung und Überwachung der von Mandanten erstellten Buchführungen
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Offene-Posten-Buchführung
- Kostenstellenrechnung
- Anlagenbuchführung

Lohnbuchhaltung

- Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Anfertigung der Lohnsteuer-Anmeldungen und der Beitragsnachweise für Krankenkassen
- Anfertigung der Zahlungsträger für die Gehalts-, Lohnsteuer- und Krankenkassenzahlungen
- Vorbereitung und Teilnahme an Außenprüfungen der Finanzämter und Sozialversicherungsträger

Der sorgfältigen Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen kommt in unserer Kanzlei besondere Bedeutung zu, da dies eine wesentliche Grundlage für eine verlässliche und erfolgreiche steuerliche Beratung darstellt.

- Jahresabschluss / Einnahme-Überschussrechnung
- Erstellung der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung nebst Erläuterungsbericht
- Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Bei Kapitalgesellschaften zusätzlich die Erstellung eines Anhangs und ggf. Lageberichts
- Jahresabschlussbesprechung
- Betriebliche Steuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Vorsteuervergütungsverfahren

Wir bearbeiten Ihre Belange von der Einkommensteuer- bis hin zur Erbschaftsteuererklärung. Dabei zählen zu unserem Mandantenkreis nicht nur Inhaber und Gesellschafter von Unternehmen sondern auch Arbeitnehmer, Rentner und vermögende Personen.

- Einkommensteuererklärung nebst sämtlichen Anlagen
- Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungen (z. B. bei Grundstücksgemeinschaften)
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Die Durchführung EDV-gestützter Betriebsprüfungen unter Zugriff auf die Datenverarbeitung des Unternehmens beschleunigt die Informationsgewinnung der Betriebsprüfer. Dies kann den Umfang strittiger Punkte deutlich erhöhen. Hinzu kommt, dass den Steuerpflichtigen mit der Einführung von zusätzlichen Dokumentationserfordernissen besondere Nachweispflichten auferlegt wurden, die insbesondere in der Betriebsprüfung relevant werden.

Wir begleiten die Betriebsprüfung umfassend – auch bereits im Vorfeld durch Analyse und Aufbereitung des Datenmaterials – bis zur Schlussbesprechung und führen erforderlichenfalls Rechtsbehelfsverfahren durch.

Die Führung von Rechtsbehelfen ist in der Regel darauf gerichtet, eine vernünftige Einigung mit den Finanzbehörden zu erzielen. Finanzgerichtsverfahren sind die Ausnahme, aber nicht immer vermeidbar. Für Rechtsbehelfe und Finanzgerichtsverfahren bedarf es einer eingehenden Analyse und einer verständlichen Darstellung der rechtlichen Probleme bei gleichzeitiger Kenntnis des Verfahrensrechts.

Im Rahmen der Begleitung des operativen Geschäfts (Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnung) ergeben sich immer wieder auch betriebs- und finanzwirtschaftliche Fragestellungen, deren Lösungen wir zusammen mit Ihnen erarbeiten.

Ein wichtiges Kontrollinstrument ist hierbei die Kosten- und Leistungsrechnung, die wir parallel zu unserer laufenden Finanzbuchhaltung für Sie mit anbieten.

Ferner bieten wir betriebswirtschaftliche Beratung in folgenden Schwerpunkten an:

- Existenzgründungsberatung
- Wahl der Rechtsform
- Investitions- und Finanzierungsberatung
- Analysen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und Jahresabschlüssen
- Erstellung von Liquiditätsplänen
- Vorbereitung und Teilnahme an Kreditverhandlungen
- Betriebliche Altersversorgung
- Strukturierung von Unternehmen, Umwandlungen
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmenstransaktionen
- Sanierungsberatung
- Steuerbelastungsvergleiche
- Beratung bei Immobilenerwerb
- Prüfung von Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten

"Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig."

Wir wissen wie Sie "ticken". Nur wer verstanden wird, kann überzeugend vertreten werden.

- Künstler sind Unternehmer, denken und handeln aber nicht (immer) so
- Künstlersozialversicherung, VG Wort, VG Bild und Künstlerausschuss sind Begriffe, die uns nicht fremd sind
- 20 Jahre Berufserfahrung in der Künstlerbetreuung

So erreichen Sie uns:

Dank günstiger Verkehrsanbindung und vorhandener Mandantenparkplätze, sind wir sowohl mit eigenem Pkw als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

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